•••

Jetzt bei der Renovierung

noch mehr Steuern sparen:

 

Jetzt sind die Beträge vererdoppelt worden! 20 Prozent der Aufwendungen für Handwersarbeiten von maximal 6.000 Euro, also bis 1.200 Euro, im Jahr sind abziehbar!

Im Einkommensteuerrecht ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung für die steuerliche Berücksichtigung entscheidend. Daher lohnt es sich, über das Vorziehen oder Verteilen von Zahlungen nachzudenken.

Wird beispielsweise noch in diesem Jahr eine Handwerkerrechnung beglichen oder ein Abschlag geleistet, so können die Kosten auch noch für dieses Jahr bei der Steuer berücksichtigt werden. Günstig ist die Vereinbarung von Abschlagszahlungen vor allem bei größeren Rechnungsbeträgen.

Der Steuerabzug wird dabei nur gewährt, wenn der Steuerzahler eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg eines Kreditinstituts vorlegen kann. Dabei genügt es, die Unterlagen auf Anforderung des Finanzamts nachzureichen. Es ist also nicht erforderlich, die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung direkt zu übersenden.  Steuerlich nicht anerkannt werden hingegen Handwerkerleistungen, die bar beglichen werden.

Wer Arbeiten durch noltes SENIORENDIENST ausführen läßt, wird vom Staat mit bis zu 1.200 € belohnt!

Dazu kommen noch die traumhaften Zahlungsbedingungen bei noltes SENIORENDIENST. Rufen Sie uns an, zum Nulltarif, das heißt sparen von Anfang an: 0800 82 77 99 0.
 

Rufen Sie uns einfach an: 0800 - 82 77 99 0 *
(* Anruf zum Nulltarif)